gemeindeverwaltung Gemeinde Altbüron

Arbeitslosengeld in Altbüron

Gemeinde Altbüron

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Altbüron ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Altbüron. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Altbüron :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Altbüron wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Altbüron

6147 Altbüron
Schweiz

Telefon:

062 927 11 61

Webseite:

www.altbueron.ch

Email:

gemeindeverwaltung@altbueron.lu.ch

Fax:

062 927 11 35

Altbüron - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Altbüron, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Altbüron oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Altbüron erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Altbüron

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Altbüron. Telefon: 062 927 11 61 - E-mail: gemeindeverwaltung@altbueron.lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Altbüron: www.altbueron.ch

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