gemeindeverwaltung Gemeinde Buttisholz

Arbeitslosengeld in Buttisholz

Gemeinde Buttisholz

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Buttisholz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Buttisholz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Buttisholz :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Buttisholz wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Buttisholz

6018 Buttisholz
Schweiz

Telefon:

041 929 60 70

Webseite:

www.buttisholz.ch

Email:

gemeinde@buttisholz.ch

Fax:

041 929 60 78

Buttisholz - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Buttisholz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Buttisholz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Buttisholz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Buttisholz

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Buttisholz. Telefon: 041 929 60 70 - E-mail: gemeinde@buttisholz.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Buttisholz: www.buttisholz.ch

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