gemeindeverwaltung Gemeinde Diepoldsau

Arbeitslosengeld in Diepoldsau

Gemeinde Diepoldsau

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Diepoldsau ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Diepoldsau. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Diepoldsau :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Diepoldsau wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Diepoldsau
Gemeindeplatz 1
9444 Diepoldsau
Schweiz

Telefon:

071 737 73 80

Webseite:

www.diepoldsau.ch

Email:

info@diepoldsau.ch

Fax:

071 737 73 63

Diepoldsau - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Diepoldsau, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Diepoldsau oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Diepoldsau erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Diepoldsau

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Diepoldsau. Telefon: 071 737 73 80 - E-mail: info@diepoldsau.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Diepoldsau: www.diepoldsau.ch

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