gemeindeverwaltung Gemeinde Oberbüren

Arbeitslosengeld in Oberbüren

Gemeinde Oberbüren

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberbüren ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberbüren. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberbüren :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Oberbüren wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Oberbüren
Unterdorf 9
9245 Oberbüren
Schweiz

Telefon:

071 955 90 30

Webseite:

www.oberbueren.ch

Email:

kanzlei@oberbueren.ch

Fax:

071 955 90 40

Oberbüren - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberbüren, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberbüren oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberbüren erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Oberbüren

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Oberbüren. Telefon: 071 955 90 30 - E-mail: kanzlei@oberbueren.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Oberbüren: www.oberbueren.ch

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