gemeindeverwaltung Gemeinde Riniken

Arbeitslosengeld in Riniken

Gemeinde Riniken

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Riniken ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Riniken. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Riniken :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Riniken wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Riniken
Gmeindhusplatz 3
5223 Riniken
Schweiz

Telefon:

056 441 14 16

Webseite:

www.riniken.ch

Email:

gemeindeverwaltung@riniken.ch

Fax:

056 460 03 31

Riniken - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Riniken, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Riniken oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Riniken erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Riniken

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Riniken. Telefon: 056 441 14 16 - E-mail: gemeindeverwaltung@riniken.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Riniken: www.riniken.ch

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