gemeindeverwaltung Gemeinde Walenstadt

Arbeitslosengeld in Walenstadt

Gemeinde Walenstadt

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Walenstadt ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Walenstadt. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Walenstadt :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Walenstadt wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Walenstadt

8880 Walenstadt
Schweiz

Telefon:

081 720 25 25

Webseite:

www.walenstadt.ch

Email:

info@walenstadt.ch

Fax:

081 720 25 26

Walenstadt - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Walenstadt, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Walenstadt oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Walenstadt erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Walenstadt

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Walenstadt. Telefon: 081 720 25 25 - E-mail: info@walenstadt.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Walenstadt: www.walenstadt.ch

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