gemeindeverwaltung Gemeinde Stettfurt

Arbeitslosengeld in Stettfurt

Gemeinde Stettfurt

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Stettfurt ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Stettfurt. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Stettfurt :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Stettfurt wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Stettfurt
Dorfstrasse 2
9507 Stettfurt
Schweiz

Telefon:

052 376 16 00

Webseite:

www.stettfurt.ch

Email:

gemeinde@stettfurt.ch

Fax:

052 376 25 00

Stettfurt - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Stettfurt, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Stettfurt oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Stettfurt erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Stettfurt

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Stettfurt. Telefon: 052 376 16 00 - E-mail: gemeinde@stettfurt.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Stettfurt: www.stettfurt.ch

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