gemeindeverwaltung Gemeinde Erstfeld

Arbeitslosengeld in Erstfeld

Gemeinde Erstfeld

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Erstfeld ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Erstfeld. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Erstfeld :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Erstfeld wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Erstfeld
Gotthardstrasse 99
6472 Erstfeld
Schweiz

Telefon:

041 882 01 30

Webseite:

www.erstfeld.ch

Email:

kontakt@erstfeld.ch

Fax:

041 882 01 31

Erstfeld - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Erstfeld, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Erstfeld oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Erstfeld erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Erstfeld

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Erstfeld. Telefon: 041 882 01 30 - E-mail: kontakt@erstfeld.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Erstfeld: www.erstfeld.ch

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