gemeindeverwaltung Gemeinde Silenen

Arbeitslosengeld in Silenen

Gemeinde Silenen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Silenen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Silenen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Silenen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Silenen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Silenen
Gotthardstrasse 217
6473 Silenen
Schweiz

Telefon:

041 884 81 10

Webseite:

www.silenen.ch

Email:

gemeindeverwaltung@silenen.ch

Fax:

041 884 81 11

Silenen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Silenen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Silenen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Silenen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Silenen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Silenen. Telefon: 041 884 81 10 - E-mail: gemeindeverwaltung@silenen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Silenen: www.silenen.ch

Andere Dienstleistungen