gemeindeverwaltung Gemeinde Mex

Arbeitslosengeld in Mex (VD)

Gemeinde Mex

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Mex (VD) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mex. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Mex (VD) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Mex wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Mex
Ch. de Lugny-lès-Charolles 2
1031 Mex (VD)
Schweiz

Telefon:

021 706 18 00

Webseite:

www.mex.ch

Email:

greffe@mex.ch

Fax:

021 706 18 01

Mex (VD) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Mex, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Mex (VD) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Mex (VD) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Mex (VD)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Mex. Telefon: 021 706 18 00 - E-mail: greffe@mex.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Mex: www.mex.ch

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