gemeindeverwaltung Gemeinde Obergoms

Arbeitslosengeld in Obergesteln

Gemeinde Obergoms

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Obergesteln ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Obergoms. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Obergesteln :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Obergoms wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Obergoms
Bahnhofstrasse 1
3981 Obergesteln
Schweiz

Telefon:

027 974 12 00

Webseite:

www.obergoms.ch

Email:

gemeinde@obergoms.ch

Fax:

027 974 12 01

Obergesteln - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Obergoms, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Obergesteln oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Obergesteln erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Obergesteln

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Obergoms. Telefon: 027 974 12 00 - E-mail: gemeinde@obergoms.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Obergoms: www.obergoms.ch

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