gemeindeverwaltung Gemeinde Dielsdorf

Arbeitslosengeld in Dielsdorf

Gemeinde Dielsdorf

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Dielsdorf ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dielsdorf. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Dielsdorf :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Dielsdorf wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Dielsdorf
Mühlestrasse 4
8157 Dielsdorf
Schweiz

Telefon:

044 854 71 71

Webseite:

www.dielsdorf.ch

Email:

kanzlei@dielsdorf.ch

Fax:

044 854 71 75

Dielsdorf - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Dielsdorf, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Dielsdorf oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Dielsdorf erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Dielsdorf

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Dielsdorf. Telefon: 044 854 71 71 - E-mail: kanzlei@dielsdorf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Dielsdorf: www.dielsdorf.ch

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