gemeindeverwaltung Gemeinde Fahrni

Arbeitslosengeld in Fahrni

Gemeinde Fahrni

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Fahrni ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Fahrni. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Fahrni :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Fahrni wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Fahrni
Rachholtern 66B
3617 Fahrni
Schweiz

Telefon:

033 437 64 84

Webseite:

www.gemeinde-fahrni.ch

Email:

info@gemeinde-fahrni.ch

Fax:

033 437 64 28

Fahrni - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Fahrni, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Fahrni oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Fahrni erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Fahrni

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Fahrni. Telefon: 033 437 64 84 - E-mail: info@gemeinde-fahrni.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Fahrni: www.gemeinde-fahrni.ch

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