gemeindeverwaltung Gemeinde Jegenstorf

Arbeitslosengeld in Jegenstorf

Gemeinde Jegenstorf

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Jegenstorf ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Jegenstorf. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Jegenstorf :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Jegenstorf wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Jegenstorf

3303 Jegenstorf
Schweiz

Telefon:

031 763 16 16

Webseite:

www.jegenstorf.ch

Email:

gemeinderat@jegenstorf.ch

Fax:

031 763 16 10

Jegenstorf - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Jegenstorf, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Jegenstorf oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Jegenstorf erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Jegenstorf

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Jegenstorf. Telefon: 031 763 16 16 - E-mail: gemeinderat@jegenstorf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Jegenstorf: www.jegenstorf.ch

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