gemeindeverwaltung Gemeinde Densbüren

Arbeitslosengeld in Densbüren

Gemeinde Densbüren

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Densbüren ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Densbüren. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Densbüren :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Densbüren wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Densbüren
Hauptstrasse 19
5026 Densbüren
Schweiz

Telefon:

062 878 12 19

Webseite:

www.densbueren.ch

Email:

gemeindeverwaltung@densbueren.ch

Fax:

Densbüren - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Densbüren, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Densbüren oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Densbüren erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Densbüren

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Densbüren. Telefon: 062 878 12 19 - E-mail: gemeindeverwaltung@densbueren.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Densbüren: www.densbueren.ch

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