gemeindeverwaltung Gemeinde Meikirch

Arbeitslosengeld in Meikirch

Gemeinde Meikirch

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Meikirch ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Meikirch. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Meikirch :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Meikirch wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Meikirch
Wahlendorfstrasse 10
3045 Meikirch
Schweiz

Telefon:

031 828 28 20

Webseite:

www.meikirch.ch

Email:

info@meikirch.ch

Fax:

031 828 28 29

Meikirch - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Meikirch, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Meikirch oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Meikirch erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Meikirch

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Meikirch. Telefon: 031 828 28 20 - E-mail: info@meikirch.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Meikirch: www.meikirch.ch

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