gemeindeverwaltung Gemeinde Spiez

Arbeitslosengeld in Spiez

Gemeinde Spiez

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Spiez ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Spiez. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Spiez :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Spiez wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Spiez
Sonnenfelsstrasse 4
3700 Spiez
Schweiz

Telefon:

033 655 33 15

Webseite:

www.spiez.ch

Email:

gemeindeschreiberei@spiez.ch

Fax:

033 655 33 85

Spiez - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Spiez, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Spiez oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Spiez erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Spiez

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Spiez. Telefon: 033 655 33 15 - E-mail: gemeindeschreiberei@spiez.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Spiez: www.spiez.ch

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