gemeindeverwaltung Gemeinde Unterseen

Arbeitslosengeld in Unterseen

Gemeinde Unterseen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Unterseen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Unterseen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Unterseen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Unterseen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Unterseen
Obere Gasse 02. Apr
3800 Unterseen
Schweiz

Telefon:

033 826 19 19

Webseite:

www.unterseen.ch

Email:

info@unterseen.ch

Fax:

033 826 19 00

Unterseen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Unterseen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Unterseen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Unterseen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Unterseen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Unterseen. Telefon: 033 826 19 19 - E-mail: info@unterseen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Unterseen: www.unterseen.ch

Andere Dienstleistungen