gemeindeverwaltung Gemeinde Wachseldorn

Arbeitslosengeld in Wachseldorn

Gemeinde Wachseldorn

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Wachseldorn ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wachseldorn. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Wachseldorn :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Wachseldorn wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Wachseldorn

3618 Wachseldorn
Schweiz

Telefon:

033 453 10 54

Webseite:

http://wachseldorn-be.ch.ch

Email:

Fax:

033 453 20 70

Wachseldorn - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Wachseldorn, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Wachseldorn oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Wachseldorn erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Wachseldorn

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Wachseldorn. Telefon: 033 453 10 54 - E-mail: oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Wachseldorn: http://wachseldorn-be.ch.ch

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