gemeindeverwaltung Gemeinde Wichtrach

Arbeitslosengeld in Wichtrach

Gemeinde Wichtrach

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Wichtrach ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wichtrach. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Wichtrach :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Wichtrach wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Wichtrach
Stadelfeldstrasse 20
3114 Wichtrach
Schweiz

Telefon:

031 780 20 80

Webseite:

www.wichtrach.ch

Email:

gemeinde@wichtrach.ch

Fax:

031 780 20 81

Wichtrach - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Wichtrach, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Wichtrach oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Wichtrach erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Wichtrach

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Wichtrach. Telefon: 031 780 20 80 - E-mail: gemeinde@wichtrach.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Wichtrach: www.wichtrach.ch

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