gemeindeverwaltung Gemeinde Zunzgen

Arbeitslosengeld in Zunzgen

Gemeinde Zunzgen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Zunzgen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Zunzgen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Zunzgen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Zunzgen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Zunzgen
Alte Landstr. 5
4455 Zunzgen
Schweiz

Telefon:

061 975 96 60

Webseite:

www.zunzgen.ch

Email:

gemeinde@zunzgen.bl.ch

Fax:

061 975 96 79

Zunzgen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Zunzgen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Zunzgen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Zunzgen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Zunzgen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Zunzgen. Telefon: 061 975 96 60 - E-mail: gemeinde@zunzgen.bl.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Zunzgen: www.zunzgen.ch

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