gemeindeverwaltung Gemeinde Lully (FR)

Arbeitslosengeld in Lully/FR

Gemeinde Lully (FR)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Lully/FR ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Lully (FR). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Lully/FR :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Lully (FR) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Lully (FR)
Route de Châtillon 2
1470 Lully/FR
Schweiz

Telefon:

026 663 44 88

Webseite:

www.lully-fr.ch

Email:

commune@lully-fr.ch

Fax:

026 663 44 78

Lully/FR - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Lully (FR), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Lully/FR oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Lully/FR erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Lully/FR

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Lully (FR). Telefon: 026 663 44 88 - E-mail: commune@lully-fr.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Lully (FR): www.lully-fr.ch

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