gemeindeverwaltung Gemeinde Leuggern

Arbeitslosengeld in Leuggern

Gemeinde Leuggern

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Leuggern ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Leuggern. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Leuggern :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Leuggern wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Leuggern
Schulweg 1
5316 Leuggern
Schweiz

Telefon:

056 268 60 60

Webseite:

www.leuggern.ch

Email:

gemeindekanzlei@leuggern.ch

Fax:

056 268 60 50

Leuggern - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Leuggern, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Leuggern oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Leuggern erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Leuggern

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Leuggern. Telefon: 056 268 60 60 - E-mail: gemeindekanzlei@leuggern.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Leuggern: www.leuggern.ch

Andere Dienstleistungen