gemeindeverwaltung Gemeinde Muntogna da Schons

Arbeitslosengeld in Donath

Gemeinde Muntogna da Schons

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Donath ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Muntogna da Schons. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Donath :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Muntogna da Schons wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Muntogna da Schons
Farden 40
7433 Donat
Schweiz

Telefon:

081 661 22 61

Webseite:

www.mdschons.ch

Email:

gemeinde@mdschons.ch

Fax:

Donath - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Muntogna da Schons, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Donath oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Donath erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Donath

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Muntogna da Schons. Telefon: 081 661 22 61 - E-mail: gemeinde@mdschons.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Muntogna da Schons: www.mdschons.ch

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