gemeindeverwaltung Gemeinde Flerden

Arbeitslosengeld in Flerden

Gemeinde Flerden

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Flerden ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Flerden. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Flerden :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Flerden wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Flerden
Altes Schulhaus
7426 Flerden
Schweiz

Telefon:

081 651 42 52

Webseite:

http://flerden-gr.ch.ch

Email:

gemeinde.flerden@bluewin.ch

Fax:

Flerden - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Flerden, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Flerden oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Flerden erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Flerden

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Flerden. Telefon: 081 651 42 52 - E-mail: gemeinde.flerden@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Flerden: http://flerden-gr.ch.ch

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