gemeindeverwaltung Gemeinde Jenaz

Arbeitslosengeld in Jenaz

Gemeinde Jenaz

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Jenaz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Jenaz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Jenaz :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Jenaz wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Jenaz
Gemeindeverwaltung
7233 Jenaz
Schweiz

Telefon:

081 332 15 10

Webseite:

www.jenaz.ch

Email:

verwaltung@jenaz.ch

Fax:

081 332 24 02

Jenaz - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Jenaz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Jenaz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Jenaz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Jenaz

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Jenaz. Telefon: 081 332 15 10 - E-mail: verwaltung@jenaz.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Jenaz: www.jenaz.ch

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