gemeindeverwaltung Gemeinde Mägenwil

Arbeitslosengeld in Mägenwil

Gemeinde Mägenwil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Mägenwil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mägenwil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Mägenwil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Mägenwil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Mägenwil
Schulweg 3
5506 Mägenwil
Schweiz

Telefon:

062 889 89 39

Webseite:

www.maegenwil.ch

Email:

gemeindekanzlei@maegenwil.ch

Fax:

062 889 89 36

Mägenwil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Mägenwil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Mägenwil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Mägenwil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Mägenwil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Mägenwil. Telefon: 062 889 89 39 - E-mail: gemeindekanzlei@maegenwil.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Mägenwil: www.maegenwil.ch

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