gemeindeverwaltung Gemeinde Obersaxen

Arbeitslosengeld in Obersaxen

Gemeinde Obersaxen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Obersaxen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Obersaxen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Obersaxen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Obersaxen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Obersaxen

7134 Obersaxen
Schweiz

Telefon:

081 920 50 80

Webseite:

www.gemeinde-obersaxen.ch

Email:

gemeinde@obersaxen.gr.ch

Fax:

081 920 50 81

Obersaxen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Obersaxen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Obersaxen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Obersaxen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Obersaxen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Obersaxen. Telefon: 081 920 50 80 - E-mail: gemeinde@obersaxen.gr.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Obersaxen: www.gemeinde-obersaxen.ch

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