gemeindeverwaltung Gemeinde Sagogn

Arbeitslosengeld in Sagogn

Gemeinde Sagogn

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Sagogn ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sagogn. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Sagogn :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Sagogn wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Sagogn
Casa Communala
7152 Sagogn
Schweiz

Telefon:

081 936 68 11

Webseite:

www.sagogn.ch

Email:

gemeinde@sagogn.ch

Fax:

081 936 68 13

Sagogn - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Sagogn, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Sagogn oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Sagogn erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Sagogn

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Sagogn. Telefon: 081 936 68 11 - E-mail: gemeinde@sagogn.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Sagogn: www.sagogn.ch

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