gemeindeverwaltung Gemeinde Sumvitg

Arbeitslosengeld in Sumvitg

Gemeinde Sumvitg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Sumvitg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sumvitg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Sumvitg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Sumvitg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Sumvitg
Postfach 60
7175 Sumvitg
Schweiz

Telefon:

081 920 25 00

Webseite:

www.sumvitg.ch

Email:

info@sumvitg.ch

Fax:

081 920 25 08

Sumvitg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Sumvitg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Sumvitg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Sumvitg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Sumvitg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Sumvitg. Telefon: 081 920 25 00 - E-mail: info@sumvitg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Sumvitg: www.sumvitg.ch

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