gemeindeverwaltung Gemeinde Haute-Sorne

Arbeitslosengeld in Bassecourt

Gemeinde Haute-Sorne

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Bassecourt ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Haute-Sorne. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Bassecourt :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Haute-Sorne wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Haute-Sorne
Rue de la Fenatte 14
2854 Bassecourt
Schweiz

Telefon:

032 427 00 10

Webseite:

www.haute-sorne.ch

Email:

Fax:

032 427 00 20

Bassecourt - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Haute-Sorne, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Bassecourt oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Bassecourt erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Bassecourt

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Haute-Sorne. Telefon: 032 427 00 10 - E-mail: oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Haute-Sorne: www.haute-sorne.ch

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