gemeindeverwaltung Gemeinde Boécourt

Arbeitslosengeld in Boécourt

Gemeinde Boécourt

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Boécourt ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Boécourt. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Boécourt :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Boécourt wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Boécourt
Route de Séprais 11
2856 Boécourt
Schweiz

Telefon:

032 426 72 06

Webseite:

www.jura.chboecourt

Email:

boecourt@bluewin.ch

Fax:

032 426 81 23

Boécourt - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Boécourt, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Boécourt oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Boécourt erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Boécourt

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Boécourt. Telefon: 032 426 72 06 - E-mail: boecourt@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Boécourt: www.jura.chboecourt

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