gemeindeverwaltung Gemeinde Courrendlin

Arbeitslosengeld in Courrendlin

Gemeinde Courrendlin

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Courrendlin ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Courrendlin. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Courrendlin :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Courrendlin wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Courrendlin
rte de Châtillon 15
2830 Courrendlin
Schweiz

Telefon:

032 435 51 50

Webseite:

www.courrendlin.ch

Email:

Fax:

032 435 50 42

Courrendlin - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Courrendlin, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Courrendlin oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Courrendlin erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Courrendlin

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Courrendlin. Telefon: 032 435 51 50 - E-mail: oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Courrendlin: www.courrendlin.ch

Andere Dienstleistungen