gemeindeverwaltung Gemeinde Mumpf

Arbeitslosengeld in Mumpf

Gemeinde Mumpf

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Mumpf ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mumpf. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Mumpf :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Mumpf wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Mumpf
Schulgasse 1
4322 Mumpf
Schweiz

Telefon:

062 866 11 11

Webseite:

www.mumpf.ch

Email:

gemeindekanzlei@mumpf.ch

Fax:

062 866 11 12

Mumpf - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Mumpf, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Mumpf oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Mumpf erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Mumpf

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Mumpf. Telefon: 062 866 11 11 - E-mail: gemeindekanzlei@mumpf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Mumpf: www.mumpf.ch

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