gemeindeverwaltung Gemeinde Fontenais

Arbeitslosengeld in Fontenais

Gemeinde Fontenais

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Fontenais ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Fontenais. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Fontenais :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Fontenais wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Fontenais

2902 Fontenais
Schweiz

Telefon:

032 466 28 88

Webseite:

www.fontenais.ch

Email:

recette.fontenais@bluewin.ch

Fax:

032 466 28 92

Fontenais - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Fontenais, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Fontenais oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Fontenais erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Fontenais

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Fontenais. Telefon: 032 466 28 88 - E-mail: recette.fontenais@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Fontenais: www.fontenais.ch

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