gemeindeverwaltung Gemeinde Le Noirmont

Arbeitslosengeld in Le Noirmont

Gemeinde Le Noirmont

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Le Noirmont ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Le Noirmont. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Le Noirmont :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Le Noirmont wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Le Noirmont
Rue du Doubs 9
2340 Le Noirmont
Schweiz

Telefon:

032 953 11 15

Webseite:

www.noirmont.ch

Email:

Fax:

032 953 18 09

Le Noirmont - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Le Noirmont, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Le Noirmont oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Le Noirmont erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Le Noirmont

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Le Noirmont. Telefon: 032 953 11 15 - E-mail: oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Le Noirmont: www.noirmont.ch

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