gemeindeverwaltung Gemeinde Pleigne

Arbeitslosengeld in Pleigne

Gemeinde Pleigne

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Pleigne ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pleigne. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Pleigne :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Pleigne wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Pleigne
Dos le Môtie 1
2807 Pleigne
Schweiz

Telefon:

032 431 15 44

Webseite:

www.pleigne.ch

Email:

com.pleigne@freesurf.ch

Fax:

032 431 17 44

Pleigne - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Pleigne, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Pleigne oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Pleigne erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Pleigne

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Pleigne. Telefon: 032 431 15 44 - E-mail: com.pleigne@freesurf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Pleigne: www.pleigne.ch

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