gemeindeverwaltung Gemeinde Saint-Brais

Arbeitslosengeld in Saint-Brais

Gemeinde Saint-Brais

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Saint-Brais ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Saint-Brais. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Saint-Brais :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Saint-Brais wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Saint-Brais

2364 Saint-Brais
Schweiz

Telefon:

032 433 41 41

Webseite:

Email:

com.saintbrais@vtxnet.ch

Fax:

032 433 41 41

Saint-Brais - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Saint-Brais, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Saint-Brais oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Saint-Brais erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Saint-Brais

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Saint-Brais. Telefon: 032 433 41 41 - E-mail: com.saintbrais@vtxnet.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Saint-Brais:

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