gemeindeverwaltung Gemeinde Aesch (LU)

Arbeitslosengeld in Aesch (LU)

Gemeinde Aesch (LU)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Aesch (LU) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Aesch (LU). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Aesch (LU) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Aesch (LU) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Aesch (LU)
Kreuzplatz
6287 Aesch (LU)
Schweiz

Telefon:

041 917 13 46

Webseite:

www.aesch-lu.ch

Email:

gemeinde@aesch-lu.ch

Fax:

041 917 30 46

Aesch (LU) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Aesch (LU), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Aesch (LU) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Aesch (LU) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Aesch (LU)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Aesch (LU). Telefon: 041 917 13 46 - E-mail: gemeinde@aesch-lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Aesch (LU): www.aesch-lu.ch

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