gemeindeverwaltung Gemeinde Alberswil

Arbeitslosengeld in Alberswil

Gemeinde Alberswil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Alberswil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Alberswil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Alberswil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Alberswil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Alberswil
Dorf 1
6248 Alberswil
Schweiz

Telefon:

041 980 17 54

Webseite:

www.alberswil.ch

Email:

gemeinde.alberswil@bluewin.ch

Fax:

041 980 54 18

Alberswil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Alberswil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Alberswil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Alberswil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Alberswil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Alberswil. Telefon: 041 980 17 54 - E-mail: gemeinde.alberswil@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Alberswil: www.alberswil.ch

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