gemeindeverwaltung Gemeinde Doppleschwand

Arbeitslosengeld in Doppleschwand

Gemeinde Doppleschwand

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Doppleschwand ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Doppleschwand. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Doppleschwand :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Doppleschwand wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Doppleschwand

6112 Doppleschwand
Schweiz

Telefon:

041 480 14 45

Webseite:

www.doppleschwand.ch

Email:

gemeindeverwaltung@doppleschwand.lu.ch

Fax:

041 480 33 01

Doppleschwand - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Doppleschwand, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Doppleschwand oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Doppleschwand erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Doppleschwand

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Doppleschwand. Telefon: 041 480 14 45 - E-mail: gemeindeverwaltung@doppleschwand.lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Doppleschwand: www.doppleschwand.ch

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