gemeindeverwaltung Gemeinde Ebersecken

Arbeitslosengeld in Ebersecken

Gemeinde Ebersecken

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ebersecken ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ebersecken. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ebersecken :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ebersecken wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ebersecken

6245 Ebersecken
Schweiz

Telefon:

062 756 21 84

Webseite:

www.ebersecken.ch

Email:

gemeindeverwaltung@ebersecken.ch

Fax:

062 756 46 51

Ebersecken - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ebersecken, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ebersecken oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ebersecken erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ebersecken

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ebersecken. Telefon: 062 756 21 84 - E-mail: gemeindeverwaltung@ebersecken.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ebersecken: www.ebersecken.ch

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