gemeindeverwaltung Gemeinde Egolzwil

Arbeitslosengeld in Egolzwil

Gemeinde Egolzwil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Egolzwil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Egolzwil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Egolzwil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Egolzwil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Egolzwil
Dorfchärn
6243 Egolzwil
Schweiz

Telefon:

041 984 00 10

Webseite:

www.egolzwil.ch

Email:

gemeindeverwaltung@egolzwil.lu.ch

Fax:

041 984 00 11

Egolzwil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Egolzwil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Egolzwil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Egolzwil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Egolzwil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Egolzwil. Telefon: 041 984 00 10 - E-mail: gemeindeverwaltung@egolzwil.lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Egolzwil: www.egolzwil.ch

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