gemeindeverwaltung Gemeinde Entlebuch

Arbeitslosengeld in Entlebuch

Gemeinde Entlebuch

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Entlebuch ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Entlebuch. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Entlebuch :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Entlebuch wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Entlebuch
Gemeindehaus
6162 Entlebuch
Schweiz

Telefon:

041 480 11 52

Webseite:

www.entlebuch.ch

Email:

gemeindekanzlei@entlebuch.ch

Fax:

041 480 27 52

Entlebuch - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Entlebuch, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Entlebuch oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Entlebuch erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Entlebuch

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Entlebuch. Telefon: 041 480 11 52 - E-mail: gemeindekanzlei@entlebuch.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Entlebuch: www.entlebuch.ch

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