gemeindeverwaltung Gemeinde Ermensee

Arbeitslosengeld in Ermensee

Gemeinde Ermensee

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ermensee ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ermensee. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ermensee :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ermensee wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ermensee
Schulhausstrasse 16
6294 Ermensee
Schweiz

Telefon:

041 917 23 10

Webseite:

www.ermensee.ch

Email:

gemeindeverwaltung@ermensee.lu.ch

Fax:

041 917 38 33

Ermensee - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ermensee, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ermensee oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ermensee erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ermensee

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ermensee. Telefon: 041 917 23 10 - E-mail: gemeindeverwaltung@ermensee.lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ermensee: www.ermensee.ch

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