gemeindeverwaltung Gemeinde Ettiswil

Arbeitslosengeld in Ettiswil

Gemeinde Ettiswil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ettiswil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ettiswil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ettiswil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ettiswil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ettiswil
Dorf 21
6218 Ettiswil
Schweiz

Telefon:

041 984 13 20

Webseite:

www.ettiswil.ch

Email:

gemeindeverwaltung@ettiswil.lu.ch

Fax:

041 984 13 29

Ettiswil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ettiswil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ettiswil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ettiswil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ettiswil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ettiswil. Telefon: 041 984 13 20 - E-mail: gemeindeverwaltung@ettiswil.lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ettiswil: www.ettiswil.ch

Andere Dienstleistungen