gemeindeverwaltung Gemeinde Flühli

Arbeitslosengeld in Flühli

Gemeinde Flühli

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Flühli ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Flühli. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Flühli :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Flühli wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Flühli
Dorfstrasse 11
6173 Flühli
Schweiz

Telefon:

041 488 17 17

Webseite:

www.fluehli.ch

Email:

gemeindeverwaltung@fluehli.lu.ch

Fax:

041 488 24 05

Flühli - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Flühli, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Flühli oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Flühli erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Flühli

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Flühli. Telefon: 041 488 17 17 - E-mail: gemeindeverwaltung@fluehli.lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Flühli: www.fluehli.ch

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