gemeindeverwaltung Gemeinde Geuensee

Arbeitslosengeld in Geuensee

Gemeinde Geuensee

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Geuensee ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Geuensee. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Geuensee :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Geuensee wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Geuensee
Unterdorfstrasse 1
6232 Geuensee
Schweiz

Telefon:

041 925 79 79

Webseite:

www.geuensee.ch

Email:

gemeindeverwaltung@geuensee.lu.ch

Fax:

041 925 79 78

Geuensee - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Geuensee, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Geuensee oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Geuensee erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Geuensee

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Geuensee. Telefon: 041 925 79 79 - E-mail: gemeindeverwaltung@geuensee.lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Geuensee: www.geuensee.ch

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