gemeindeverwaltung Gemeinde Gisikon

Arbeitslosengeld in Gisikon

Gemeinde Gisikon

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Gisikon ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gisikon. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Gisikon :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Gisikon wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Gisikon
Mühlehofstrasse 5
6038 Gisikon
Schweiz

Telefon:

041 450 26 30

Webseite:

www.gisikon.ch

Email:

gemeindeverwaltung@gisikon.lu.ch

Fax:

041 450 44 32

Gisikon - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Gisikon, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Gisikon oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Gisikon erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Gisikon

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Gisikon. Telefon: 041 450 26 30 - E-mail: gemeindeverwaltung@gisikon.lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Gisikon: www.gisikon.ch

Andere Dienstleistungen