gemeindeverwaltung Gemeinde Hitzkirch

Arbeitslosengeld in Hitzkirch

Gemeinde Hitzkirch

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Hitzkirch ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hitzkirch. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Hitzkirch :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Hitzkirch wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Hitzkirch
Luzernerstrasse 8
6285 Hitzkirch
Schweiz

Telefon:

041 919 70 30

Webseite:

www.hitzkirch.ch

Email:

info@hitzkirch.ch

Fax:

041 919 70 31

Hitzkirch - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Hitzkirch, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Hitzkirch oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Hitzkirch erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Hitzkirch

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Hitzkirch. Telefon: 041 919 70 30 - E-mail: info@hitzkirch.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Hitzkirch: www.hitzkirch.ch

Andere Dienstleistungen